Trottinett im Dunkeln: Mit Licht!
█ Was viele nicht wissen:
Wer mit Trottinett, Skateboard und Co. unterwegs ist, muss sich auch an die Verkehrsregeln halten.
Erlaubt sind fäG (Fahrzeugähnliche Geräte) auf folgenden Verkehrsflächen:
Trottoirs
Fussgängerzonen
Velowegen
Verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Velowege
Tempo-30-Zonen in Nebenstrassen
█ Gut ausgerüstet und sichtbar unterwegs:
Damit das Kind in der Nacht und bei schlechter Sicht gut sichtbar ist, muss es auf dem Trottinett, dem Skateboard oder den Skates vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen. Zusätzlich verbessern Leuchtgurte und reflektierende Materialien an der Kleidung die Sichtbarkeit im Dunkeln erheblich.
Gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber trotzdem sehr sinnvoll, ist ein gut sitzender Helm.
Weitere Informationen sind bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu.ch zu finden.